Untersuchungsgegenstände

Die Mitglieder des ACU Austria arbeiten derzeit mit zahlreichen Mitarbeitern auf Hochtouren, um allen Informationen zu Corona-Themen aus der Bevölkerung bestmöglich nachzugehen und alle Beweisgrundlagen zu Missständen und Gesetzwidrigkeiten aufzuarbeiten bzw. umfassend zu sichten.

Wir versichern Ihnen, dass sämtliche zweckdienlichen Hinweise, insbesondere im Zusammenhang

  • mit statistischen Erfassungsfehlern bei Todesfällen, sogenannten „Totenprämien“ für die Deklarierung als COVID-19-Todesfälle, auf diverse Missstände in Alten- und Pflegeheimen,
  • Fehlinformationen im Zuge der medizinischen Versorgung in Krankenanstalten,
  • unzureichende Aufklärungen vor sowie verschwiegene Nebenwirkungen nach Covid-19 Impfungen,
  • zur laufenden Auslastung von Krankenanstalten etc.

mit entsprechender Sorgfalt untersucht und überprüft werden.

Untersuchungsgegenstände

Wir ersuchen jedoch weiter um Verständnis dafür, dass aus strategischen und taktischen Gründen weder unsere genaue Vorgehensweise, noch vorläufige Untersuchungsergebnisse bekannt gegeben werden können. Eine Offenlegung der bisher gewonnen Erkenntnisse, könnten die weiteren Untersuchungsschritte gefährden.

Die derzeit veröffentlichten Untersuchungsgegenstände bzw. Tätigkeiten und Ergebnisse spiegeln daher nur einen Bruchteil unserer Tätigkeit wider.

Aktuell werden folgende Themen bearbeitet:

Fehlende Evidenzen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen sowie Intransparenz objektiver wissenschaftlicher Grundlagen,

worauf auch vom VfGH wiederholt hingewiesen wurde, obwohl die angewandten Corona-Strategien als alternativlos bezeichnet werden.Frage der Verknüpfung sachfremder Motive mit wissenschaftlichen Statements sowie Prüfung der Unabhängigkeit präsentierter Behörden, Ausschüsse und von der BReg beigezogener Experten

 

Schreiben an Ministerin Edtstadler, sowie an alle Mitglieder des Verfassungsausschusses im Nationalrat bezüglich Einführung eines längst gebotenen Eilverfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof

Bereits am 22.04.2020 wurde im Nationalrat ein Antrag (444/A(E)) zur Schaffung eines rascheren Rechtsschutzes vor dem Verfassungsgerichtshofes eingebracht. Ein derartiges Verfahren wäre dringend erforderlich, um die einschneidenden Maßnahmen vor dem Verfassungsgerichtshof ehestmöglich überprüfen lassen zu können. Aufgrund des Umstandes, dass dieser Antrag nunmehr seit bereits 1 Jahr nicht inhaltlich behandelt wird, haben wir die zuständigen Personen aufgefordert, die von der Bevölkerung übertragenen Pflichten wahrzunehmen. Sämtliche Aufforderungsschreiben wurden am 25.01.2021 versandt. Bis dato haben wir keine einzige Rückmeldung erhalten und ist auch sonst keine Reaktion für uns erkennbar! Es ist als höchst bedenklich anzusehen, dass die Regierungsparteien und die Parlamentsmehrheit offensichtlich eine sofortige Überprüfbarkeit von Verordnungen und Gesetzen verschleppen bzw. verhindern will.

 

Aufforderung des Vereins für Konsumenteninformation, der Patientenanwaltschaften und des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen

Das Arzneimittelgesetz sieht Beschränkungen für Werbung im Zusammenhang mit Arzneimitteln, sohin auch Impfstoffen vor. Neben einem Objektivitätsgebot ist auch ein Irreführungsverbot normiert. Überdies sind bildliche Darstellungen von Angehörigen von Heilberufen gemäß § 53 Abs 1 Ziffer 1 AMG verboten. Viele der Äußerungen und Einschaltungen zu den Covid-19 Schutzimpfungen verstoßen daher unseres Erachtens gegen die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes. Derartige Verstöße können aber nur von ausgewählten Institutionen, wie durch den VKI und die Patientenanwaltschaften, mittels Unterlassungsklagen aufgegriffen werden. Gemäß § 56a AMG iVm 6a GESG hat die BASG bei derartigen Verstößen alle Maßnahmen zu verfügen, die zur Herstellung eines gesetzeskonformen Zustandes erforderlich sind. Dazu wurde nunmehr am 05.03.2021 schriftlich aufgefordert.

 

Druckausübung auf kritische Personen, ungerechtfertigte Einleitung von Disziplinarverfahren, willkürliche Aussprüche von Berufsverboten, gezielte Zensur und Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit

Österreichs Rechtsstaat befindet sich seit Beginn der Corona-Krise in einer seit mehr als 70 Jahren nicht mehr da gewesenen Belastungsprobe. Selbst sachliche Kritiker werden als Covidioten, Corona-Leugner oder Verschwörungstheoretiker denunziert, um deren Aussagen nicht diskutieren zu müssen. Jeder wissenschaftliche Dialog wird unter Inanspruchnahme der Deutungshoheit zum Stand der Wissenschaft unterbunden, um durch bezahlte Kampagnen und Propaganda über die Leitmedien die breite Masse der Bevölkerung zu manipulieren und gegen Andersdenkende aufzuhetzen. Beiträge, Kommentare und Videos in den sozialen Medien werden wie in totalitären Regimen zensiert und grundlos gelöscht, die Leitmedien, insbesondere auch der ORF, zur gezielten Vernaderung und Diffamierung eingesetzt. Demonstranten werden diskreditierend als Neonazis und Rechtsradikale beschimpft, obwohl es sich bei zigtausend Teilnehmern unzweifelhaft um rechtschaffende BürgerInnen, besorgte Eltern, vor ihrer Existenzvernichtung stehende Unternehmer etc. handelt, die anerkennungswürdige Ziele verfolgen. Derartige Vorgangsweisen sind klare Zeichen für faschistoide Tendenzen, denen in Österreich aber noch – im Vergleich zu diktatorisch ausgerichteten Staatssystemen, die per Verordnung und Anlassgesetzgebung gegen die Verfassung regieren – durch die unabhängigen Gerichte und vor allem den VfGH entgegen gewirkt wird.